Altersvorsorge

Altersvorsorge - der Markt stellt neue Herausforderungen

Ein immer wichtiger werdendes Thema in Zeiten sinkender Zinsen

Die Zukunft der Altersvorsorge

Die Altersvorsorge wurde lange Zeit durch das Generationenmodell der gesetzlichen Rentenkasse quasi von selbst getragen. Auch ohne private Vorsorge konnte man sich auf einen gesicherten Ruhestand durch die gesetzliche Rente freuen.

Der demographische Wandel, der insbesondere eine gewisse Überalterung der deutschen Gesellschaft beinhaltet, stellt kommende Generationen vor neuartige Probleme: Oftmals reicht die Rente von staatlicher Seite nicht mehr aus, um einen sorgenfreien Ruhestand bestreiten zu können.

Das 3-Säulen-Modell

  • Gesetzliche Altersvorsorge
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Private Altersvorsorge

Obwohl der Umdenkungsprozess langsam aber sicher in Gang kommt, verlassen sich viele Arbeitnehmer immer noch vollständig auf die gesetzliche Rentenversicherung. Da der Zugang zur betrieblichen Altersvorsorge vielen Arbeitnehmern aufgrund ihrer Arbeitsstelle vorenthalten bleibt, ist es unvermeidlich, der privaten Altersvorsorge in Zukunft eine übergeordnete Bedeutung beizumessen.

Die private Vorsorge – neue Lösungen sind gefragt

Im Zuge der medialen Diskussion rund um das Thema Altersvorsorge sind zahlreiche Strukturprodukte entstanden, die sich regen Absatzes erfreuen und die Kassen der Banken und Versicherungen klingeln lassen. Rürup, Riester, Bausparverträge und Lebensversicherungen sind den meisten Anlegern wohlbekannt.

Doch durch das Niedrigzinsumfeld wird der Bereich der privaten Vorsorge ebenso vor neue Herausforderungen gestellt: Festverzinsliche Anlagen, die das Prädikat "sicher" tragen und eine Rendite oberhalb der Inflationsrate liefern können, sind spärlich gesät. Deshalb ist es auch für die Versicherungsgesellschaften selbst an der Zeit, ihr Portfolio anzupassen.

Zusammenfassend ist zunächst einmal festzuhalten, dass die Altersvorsorge hierzulande aus drei tragenden Säulen besteht. Im Prinzip kann nur dann eine optimale Versorgung im Rentenalter erzielt werden, wenn möglichst alle drei Säulen genutzt werden. Selbständige und Freiberufler müssen natürlich häufig die fehlende gesetzliche und betriebliche Altersvorsorge durch ein hohes Maß an privater Vorsorge "kompensieren".

Gesetzliche Rentenversicherung für abhängig Beschäftigte

Die gesetzliche Rentenversicherung ist nach wie vor das Vorsorgesystem, welches von den weitaus meisten Bürgern genutzt wird. Alle abhängig beschäftigten Personen sind grundsätzlich in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Die gesetzliche Vorsorge können aber auch einige Selbstständige und Freiberufler in Anspruch nehmen, falls sie sich freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern. Zwar beträgt die gesetzliche Rente später meistens nicht mehr als 50-65 Prozent des letzten Einkommens, aber dennoch ist dies natürlich ein unverzichtbarer Teil der Altersvorsorge.

Die betriebliche Altersvorsorge als zweite Säule

Die zweite Säule der Altersversorgung in Deutschland ist die betriebliche Altersvorsorge. Diese wird allerdings bisher von viel zu wenigen Bürgern genutzt, was Untersuchungen immer wieder bestätigen. Dies ist umso erstaunlicher, da jeder Arbeitgeber ab einer gewissen Betriebsgröße dazu verpflichtet ist, mindestens einen der fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge anzubieten. Oftmals können Arbeitnehmer sogar zwischen verschiedenen Alternativen wählen, zu denen die folgenden Vorsorgesysteme gehören:

  • Pensionskasse
  • Pensionsfonds
  • Direktzusage
  • Direkversicherung
  • Unterstützungskasse

Die betriebliche Altersvorsorge ist auch deshalb von Vorteil, weil die Beiträge in einem der genannten Durchführungswege sowohl steuer- als auch sozialabgabenfrei sind.

 

Die staatlich geförderte private Vorsorge

Die private Vorsorge hat in den vergangenen Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen. Seit über zehn Jahren gibt es mittlerweile die allseits bekannte Riester-Rente, bei der es sich um eine staatlich geförderte private Vorsorge handelt. Alle Bürger, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, können von der Riester-Rente und somit von den staatlichen Zulagen profitieren. Besonders lohnenswert ist diese geförderte Vorsorge für Familien, denn neben der Grundzulage von maximal 154 Euro im Jahr kommt bei minderjährigen Kindern zusätzlich noch eine Kinderzulage von 185 bzw. 300 Euro jährlich hinzu. Auf diese Weise erhält eine vierköpfige Familie pro Jahr bis zu 908 Euro vom Staat geschenkt. Wichtig zu beachten ist, dass es sich im Fall der Riester-Förderung um ein förderungsfähiges Produkt handeln muss. Dazu gehören die folgenden Finanzprodukte:

  • Banksparplan
  • Fondssparplan
  • klassische private Rentenversicherung
  • fondsgebundene Rentenversicherung
  • Bausparvertrag (Wohnriester)

Basisrente als staatliche Förderung für Selbstständige

Während sich die weitaus meisten abhängig Beschäftigten für die Riester-Rente als staatliche Förderung entscheiden, steht insbesondere Selbstständigen und Freiberuflern die sogenannte Basisrente zur Verfügung. Diese ist besser bekannt unter der Bezeichnung Rürup-Rente und besteht nicht aus Zulagen, sondern aus Steuervergünstigungen. Die Sparbeiträge, die der privaten Altersvorsorge dienen, können nämlich bis zu einem gewissen Höchstbetrag als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Ohnehin ist es gerade für Selbständige und Freiberufler sehr wichtig, sich um eine private Altersvorsorge zu kümmern. Diese Personen können nämlich meistens weder eine Betriebsrente nutzen noch ist eine Zahlung aus der gesetzlichen Rentenkasse zu erwarten.

Berechnung der zu erwartenden Versorgungslücke

Beim Aufbau der privaten Altersvorsorge ist es sehr wichtig, dass die später voraussichtlich zu erwartende Versorgungslücke berechnet wird. Nur so ist es nämlich möglich, den richtigen Sparbeitrag zu wählen, der letztendlich später eine ausreichende Zusatzrente sichert. Während die Versorgungslücke bei den meisten Selbständigen und Freiberuflern aufgrund der Tatsache, dass gar nicht oder nur sehr wenig in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt wurde, bei nahezu 100 Prozent liegt, sind abhängig Beschäftigte natürlich durch die gesetzliche Rente bereits besser versorgt. Kommt dann noch eine Betriebsrente hinzu, bewegt sich die Versorgungslücke meistens zwischen durchschnittlich 20 und 40 Prozent des letzten Einkommens. Diese Lücke gilt es durch private Vorsorge zu schließen, wie zum Beispiel durch regelmäßiges Sparen in Banksparpläne, Lebensversicherungen oder private Rentenversicherungen.

Grundsätzlich sind die folgenden Produkte besonders gut geeignet, um über viele Jahre und Jahrzehnte hinweg ein Vermögen aufzubauen, aus dem dann später eine zusätzliche Rente entnommen werden kann:

  • Banksparplan
  • klassische Kapitallebensversicherung
  • fondsgebundene Kapitallebensversicherung
  • klassische private Rentenversicherung
  • fondsgebundene Rentenversicherung
  • Fondssparplan
  • Bausparvertrag (meistens nur bei geplantem Immobilienerwerb sinnvoll)

Vorhandenes Vermögen investieren und zur Altersvorsorge nutzen

Es gibt durchaus nicht wenige Bürger, die ihre spätere Altersvorsorge nicht mehr aufbauen müssen, sondern bereits über Vermögen verfügen. Allerdings ist es auch dann wichtig, das Kapital zu sichern und möglichst bis zum Beginn der Rente noch einen guten Ertrag zu erzielen. In diesem Fall sind es nicht die zuvor genannten Sparpläne, die als Finanzprodukte infrage kommen. Stattdessen sollten sogenannte Einmalanlagen gewählt werden, wie zum Beispiel das Tagesgeld, Termingelder (Festgelder) oder auch Investmentfonds. Je nachdem, wie viele Jahre noch bis zum Renteneintritt vergehen werden, kommen auch Aktien oder Sachwerte als Investment infrage. Die eigene Lebenserwartung wird tendenziell unterschätzt, somit erhält die Aktienanlage die Chance, ihren langfristigen Renditevorteil auszuspielen. Laufende Erträge werden durch Dividendenzahlungen generiert. Im Vordergrund der Altersvorsorge sollte jedenfalls stehen, dass die Bedürfnisse im Alter gesichert sind und der Lebensstandard aufrechterhalten werden kann.